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   OVG Sachsen-Anhalt, 05.05.2004 - 5 L 6/03   

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https://dejure.org/2004,23945
OVG Sachsen-Anhalt, 05.05.2004 - 5 L 6/03 (https://dejure.org/2004,23945)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 05.05.2004 - 5 L 6/03 (https://dejure.org/2004,23945)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 05. Mai 2004 - 5 L 6/03 (https://dejure.org/2004,23945)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Judicialis

    LSA-PersVG § 46 I; ; LSA-PersVG § 46 II; ; KüSchG § 15 II; ; BGB § 626; ; BAT-O § 54

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Fehlerhafte Eingruppierung als wichtiger Grund für eine außerordentliche Änderungskündigung eines Personalratsmitglieds; Rückgängigmachung einer fehlerhaften Eingruppierung durch korrigierende Rückgruppierung ; Zuständigkeit des Personalrats für die Erteilung der ...

Verfahrensgang

  • VG Magdeburg - 11 A 26/01
  • OVG Sachsen-Anhalt, 05.05.2004 - 5 L 6/03
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (11)

  • BVerwG, 15.10.2002 - 6 PB 7.02

    Außerordentliche Kündigung eines Personalratsmitglieds; gerichtliche Ersetzung

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 05.05.2004 - 5 L 6/03
    Sie entfaltet präjudizielle Bindung für den anschließenden Kündigungsschutzprozess, so dass der Arbeitnehmer die Berechtigung der außerordentlichen Kündigung dort nur noch unter Berufung auf neue Tatsachen infrage stellen kann, die im Beschlussverfahren noch nicht berücksichtigt werden konnten (BVerwG, Beschl. v. 15.10.2002 - 6 PB 7.02 -, PersR 03, 74).

    Der Senat schließt sich dieser Rechtsprechung in der Erwägung an, dass den vom Bundesarbeitsgericht als dem höchsten Gericht für Arbeitsrechtssachen entwickelten Rechtsgrundsätzen zum Kündigungsschutz unter dem Gesichtspunkt der Rechtseinheit besondere Bedeutung zukommt (vgl. BVerwG, Beschl. v. 15.10.2002, a. a. O.).

  • BAG, 16.02.2000 - 4 AZR 62/99

    Korrigierende Rückgruppierung - BAT

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 05.05.2004 - 5 L 6/03
    Allerdings entspricht es der gefestigten Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, dass der Arbeitgeber eine fehlerhafte Eingruppierung, die nicht auf einer individuellen vertraglichen Abrede beruht, im Hinblick auf die sog. Tarifautomatik gem. § 22 Abs. 2 BAT-O im Wege der korrigierenden Rückgruppierung rückgängig machen kann, ohne auf eine Änderungskündigung angewiesen zu sein (BAG, Urt. v. 18.2.1998 - 4 AZR 581/96 -, PersR 99, 225; Urt. v. 16.2.2000 - 4 AZR 62/99 -, BAGE 93, 340; vgl. auch LArbG Halle, Urt. v. 5.4.2001 - 7 Sa 244/00 - E, Bl. 113 Beiakte A).
  • BAG, 18.02.1998 - 4 AZR 581/96

    Korrigierende Rückgruppierung

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 05.05.2004 - 5 L 6/03
    Allerdings entspricht es der gefestigten Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, dass der Arbeitgeber eine fehlerhafte Eingruppierung, die nicht auf einer individuellen vertraglichen Abrede beruht, im Hinblick auf die sog. Tarifautomatik gem. § 22 Abs. 2 BAT-O im Wege der korrigierenden Rückgruppierung rückgängig machen kann, ohne auf eine Änderungskündigung angewiesen zu sein (BAG, Urt. v. 18.2.1998 - 4 AZR 581/96 -, PersR 99, 225; Urt. v. 16.2.2000 - 4 AZR 62/99 -, BAGE 93, 340; vgl. auch LArbG Halle, Urt. v. 5.4.2001 - 7 Sa 244/00 - E, Bl. 113 Beiakte A).
  • BAG, 21.03.1996 - 2 AZR 455/95

    Außerordentliche krankheitsbedingte Kündigung

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 05.05.2004 - 5 L 6/03
    Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts genügt es für die Einhaltung der Frist in einem solchen Falle, dass der Dauerzustand in den letzten zwei Wochen vor Ausspruch der Kündigung angehalten hat (BAG, Urt. v. 21.3.1996 - 2 AZR 455/95 -, NJW 97, 1656; vgl. auch Schaub, a. a. O., § 125 Rdnr. 32; Stahlhacke/Preis, Kündigung und Kündigungsschutz, 5. Aufl., 1. Abschn. Rdnr. 435, 479; Palandt, a. a. O., § 626 Rdnr. 27).
  • BAG, 09.07.1997 - 4 AZR 635/95

    Korrigierende Rückgruppierung - Änderungskündigung

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 05.05.2004 - 5 L 6/03
    Die Änderungskündigung ist gegenüber der korrigierenden Rückgruppierung wegen der damit verbundenen Bestandsgefährdung für das Arbeitsverhältnis das unverhältnismäßige und deshalb unzulässige Mittel (BAG, Urt. v. 28.4.1982 - 8 AZR 1139/79 -, NJW 82, 2687; BAG, Urt. v. 9.7.1997 - 4 AZR 635/95 -, AP-Nr. 233 zu §§ 22, 23 BAT 75, juris).
  • BAG, 28.04.1982 - 7 AZR 1139/79

    Änderungskündigung und Gleichbehandlung

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 05.05.2004 - 5 L 6/03
    Die Änderungskündigung ist gegenüber der korrigierenden Rückgruppierung wegen der damit verbundenen Bestandsgefährdung für das Arbeitsverhältnis das unverhältnismäßige und deshalb unzulässige Mittel (BAG, Urt. v. 28.4.1982 - 8 AZR 1139/79 -, NJW 82, 2687; BAG, Urt. v. 9.7.1997 - 4 AZR 635/95 -, AP-Nr. 233 zu §§ 22, 23 BAT 75, juris).
  • BAG, 14.11.1984 - 7 AZR 474/83

    Außerordentliche Kündigung eines ordentlich unkündbaren Arbeitnehmers

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 05.05.2004 - 5 L 6/03
    Dabei ist auch zu berücksichtigen, dass die ordentliche Kündigung des Beteiligten zu 3. ausgeschlossen ist und deshalb auf die tatsächliche künftige Vertragsbindung abgestellt werden muss (Palandt, a. a. O., § 626 Rdnr. 40 m. Hinweis auf BAG, NJW 85, 1851).
  • BAG, 01.12.1977 - 2 AZR 426/76

    Außerordentliche Kündigung - Betriebsrat - Fehlen der Stellungnahme des

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 05.05.2004 - 5 L 6/03
    Dieser Antrag wahrt die Frist, sofern der Arbeitgeber unverzüglich nach Ersetzung der Zustimmung die Kündigung ausspricht (BAG, Urt. v. 1.12.1977 - 2 AZR 426/76 -, NJW 78, 661; Beschl. v. 27.5.1975 - 2 ABR 125/74 -, BB 1975, 1014).
  • BVerwG, 09.07.1980 - 6 P 43.79

    Zuständige Personalvertretung - Personalvertretungsrechtliche Beziehungen -

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 05.05.2004 - 5 L 6/03
    Zuständig für die Erteilung der Zustimmung zur außerordentlichen Kündigung ist stets der Personalrat, zu dem die personalvertretungsrechtlichen Beziehungen der zu schützenden Person bestehen (BVerwG, Beschl. v. 9.7.1980 - 6 P 43.79 -, Buchholz 238.3 A § 108 Nr. 1 = PersV 81, 370).
  • BAG, 27.05.1975 - 2 ABR 125/74

    Betriebsrat: Mitbestimmung bei Kündigung, Nachgeschobene Kündigungsgründe

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 05.05.2004 - 5 L 6/03
    Dieser Antrag wahrt die Frist, sofern der Arbeitgeber unverzüglich nach Ersetzung der Zustimmung die Kündigung ausspricht (BAG, Urt. v. 1.12.1977 - 2 AZR 426/76 -, NJW 78, 661; Beschl. v. 27.5.1975 - 2 ABR 125/74 -, BB 1975, 1014).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 26.06.1995 - 5 L 3/95

    Kündigung, außerordentliche, Zustimmung, Personalratsvorsitzende,

  • OVG Schleswig-Holstein, 21.03.2023 - 2 MB 20/22

    Ersetzung der Personalratszustimmung durch Verwaltungsgericht

    Der Dienststellenleiter kann bzw. muss vielmehr in solchen Fällen das Verwaltungsgericht wegen Ersetzung der Zustimmung anrufen, § 88 Abs. 1 Nr. 7, § 38 Abs. 2 Satz 3 MBG (vgl. z. B. zur außerordentlichen Kündigung für das dortige - vergleichbare - Landesrecht OVG Magdeburg, Beschluss vom 5. Mai 2004 - 5 L 6/03 -, juris Rn. 24; Treber, in: Richardi/Dörner/Weber, Personalvertretungsrecht, 5. Auflage 2020, § 47 Rn. 33 m. w. N.).
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